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 Bürozeiten: Montag bis Freitag 8:00 – 14:00 Uhr
telefon 21391 Reppenstedt, Lüneburger Landstraße 3

Pflegegradberatung

Sie haben Fragen rund um Pflegegeld oder Ihren Pflegegrad?

Sie beziehen Pflegegeld und möchten dieses weiterhin sicher erhalten?

Auch gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden oft als Pflicht gesehen – dabei sind sie eine echte Chance: mehr Sicherheit, bessere Versorgung und konkrete Unterstützung im Alltag.

Wir beraten Sie im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7 SGB XI sowie bei den Beratungsbesuchen nach § 37.3 SGB XI – verständlich, persönlich und auf Augenhöhe.

Gemeinsam klären wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, wie Sie:

  • Ihr Pflegegeld sichern
  • Ihre Versorgung stabil halten oder verbessern
  • Alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen

Pflege bedeutet Unterstützung, Lebensqualität und Sicherheit.

Lassen Sie uns sprechen.

Pflegegrad-Beratung

Beratungsformular

Bitte nutzen Sie das folgende Formular, um bezüglich einer Beratung direkt mit uns in Kontakt zu treten. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und vereinbaren einen verbindlichen Gesprächstermin –meist innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage- mit Ihnen und unseren fachkundigen Kollegen.

Ihre Angaben werden selbstredend vertraulich behandelt.

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Grund für Beratung
Welche Themen sollen im Beratungsgespräch behandelt werden?
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Pflegekostenrechner

Jetzt selbst rechnen: Minuten einstellen, Einsätze auswählen. Der Vergleich aktualisiert sich live – inklusive Wegepauschale.
Kostenlos, unverbindlich und in unter einer Minute erledigt.

Exklusive Investitionskoste, die auf SGB XI Leistungen erhobenen werden. Den aktuellen Betrag bzw. die Höhe erfahren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit uns.

Rechner starten
25 Minuten
15 Min.60 Min.

Beachten Sie dazu den Spartipp weiter unten – so sparen Sie doppelt.

Pflege nach Zeit
Leistungskomplexe*

Spartipp

Kombinieren Sie mit einer verordneten SGB-V-Leistung – und sparen Sie doppelt

Wird im selben Einsatz eine ärztlich verordnete Leistung erbracht (z. B. Medikamentengabe, Kompression oder Insulingabe), teilen sich zwei Kostenträger die Anfahrt. Für Sie bedeutet das einen reinen Vorteil:

  • Die SGB-V-Leistung zahlt die Krankenkasse – separat, nicht aus Ihrem Pflegebudget nach § 36 SGB XI.
  • Die Wegepauschale halbiert sich auf Ihrer Pflege-Seite, weil sie auf SGB V und SGB XI aufgeteilt wird.
  • Ihr Pflegebudget reicht weiter – mehr Spielraum für Hauswirtschaft oder Betreuung.

Setzen Sie oben in den Einstellungen den Haken „SGB-V-Leistung dazu“ – die Ersparnis wird dann automatisch in der Berechnung berücksichtigt.

* So setzen sich die Leistungskomplexe je nach Pflegedauer zusammen: ab 20 Min. LK 4 + LK 6 + LK 15; ab 31 Min. zusätzlich LK 12 + LK 8; ab 45 Min. zusätzlich LK 10. Grundlage: Niedersächsischer Leistungskomplexkatalog (gültig ab 01.01.2022) und unser Punktwert von 0,0795 € je Punkt. Pflege nach Zeit: 16 Punkte je Minute, Mindestabrechnung 15 Minuten. Alle Beträge inkl. Wegepauschale je Einsatz (Mo–Fr 6,17 €, Sa/So 10,12 €). Wird im selben Einsatz eine ärztlich verordnete Leistung nach SGB V erbracht, halbiert sich die Wegepauschale auf der Pflege-Seite; die verordnete Leistung selbst trägt die Krankenkasse und belastet nicht Ihr Pflegebudget nach § 36 SGB XI.